Aufgrund der aktuellen Geschehnisse um die Verbreitung des Corona-Virus hat sich der Vorstand zu folgender Maßnahme entschlossen:
Maskenpflicht für Eltern
Maskenpflicht für Besucher
im Gelände und im Gebäude
Das Hygienekonzept wird ergänzt: Alle Eltern und alle Besucher der Einrichtungen Wernerstr. und Täschenstr. tragen zwischen Betreten und Verlassen des Geländes unserer Einrichtungen, d.h. auch beim Bringen und Abholen ihrer Kinder im Garten, immer eine Maske. (nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung)
Hier das aktuelle Hygienekonzept.
Noch liegt die Verordnung einer Maskenpflicht für Erwachsene in der Verantwortung des Trägers. Bislang haben wir auf eine solche Maßnahme verzichtet, da aufgrund der räumlichen Verhältnisse das Einhalten des Abstandsgebots gewährleistet schien.
Doch hat sich nun herausgestellt, dass vor allem in den Garderoben die geforderten 1,5m Abstand nicht immer eingehalten werden konnten. Dazu gilt in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes die Maskenpflicht für frei zugängliche öffentliche Gebäude und in Fußgängerzonen. Wir möchten uns mit unseren Maßnahmen an den öffentlichen Vorgaben orientieren.