Wie jeder andere freie Träger von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung finanzieren wir uns überwiegend durch öffentliche Zuschüsse. Die Stadt Fellbach bündelt in ihrer Förderrichtlinie Mittel von Bund und Land sowie beträchtliche Eigenmittel. Dabei werden einzelne Kosten zu 100 % (zum Beispiel für pädagogisches Fachpersonal), andere gedeckelt, weitere gar nicht bezuschusst. Insgesamt im Vergleich mit anderen Kommunen ergibt sich aber eine hohe Förderquote. Mit der Stadt Fellbach arbeiten wir partnerschaftlich und konstruktiv zusammen. Durch Elternbeiträge werden 10 bis 15 % der Betriebsausgaben abgedeckt.
Als freier Träger, der keine sonstigen Zuschüsse aus den eigenen Zusammenhängen bekommt (wie etwa kirchliche Träger), erheben wir zusätzlich einen Trägerbeitrag, um den verbleibenden Eigenanteil an den Betriebsausgaben erwirtschaften zu können.
Der Elternbeitrag besteht aus drei Teilen
Der Kindergartenbeitrag wird in Höhe der Betreuungsgebühr der Stadt Fellbach erhoben und mit dem städtischen Zuschuss zu den Betriebsausgaben verrechnet. Es gibt unterschiedliche Stundensätze für die unterschiedlichen Betreuungsangebote, woraus sich ein Gesamtbeitrag errechnet. Je nach Anzahl der Kinder in der Familie verringert sich dieser Beitrag.
Mit dem Trägerbeitrag können wir alle betriebsnotwendigen Kosten decken, die nicht vollständig (zum Beispiel Anschaffungen oder Verwaltung) oder überhaupt nicht (zum Beispiel Eurythmie oder Stellenanzeigen) bezuschusst werden. Unabhängig vom Betreuungsumfang beläuft sich der Trägerbeitrag auf monatlich 85 Euro.
Mit dem Beitrag für „Verpflegung und Gruppenbedarf“ bzw. „Frühstück und Gruppenbedarf“ wird vor allem das gemeinesame Frühstück und das Mittagessen – je nach Betreuungsumfang. Wichtig ist, dass alle Kinder auskömmlich und hochwertig mit Bio-Lebensmittel ernährt werden und wir ihnen Spiel- und Bastelmaterial in gewohnt guter Qualität bieten können.
Erhöhungen
Die Stadt Fellbach passt ihre Gebühren regelmäßig an die steigenden Betriebsausgaben an. Trägerbeitrag und Essensgeld müssen dem Bedarf folgen. In den letzten Jahren gab es vergleichsweise sehr geringe Erhöhungen.
Möglichkeiten der Beitragsermäßigung
Je nach den persönlichen Einkommensverhältnissen übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe beim Jugendamt Waiblingen den Kindergartenbeitrag ganz oder anteilig. Sollte die wirtschaftliche Jugendhilfe nicht greifen, kann eine Ermäßigung bei der Stadt Fellbach beantragt werden.
Bei Ermäßigung des Kindergartenbeitrags können Sie sich wegen einer Ermäßigung des Trägerbeitrags zu einem Finanzgespräch in der Verwaltung melden.
Übersicht Elternbeiträge ab September 2024
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragsermäßigung:
wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme des Kindergartenbeitrags)
Antrag auf Bildung und Teilhaben (Möglichkeit für Erstattung Mittagessen)